Zuschuss Krankenkasse & BGF

Bringe deinen Körper und Geist in Einklang!

Mit einem Zuschuss deiner Krankenkasse

Du möchtest wieder in Balance kommen – körperlich und seelisch?
Dann ist Yoga das Richtige für dich.  

Die gute Nachricht dabei ist, dass deine Krankenkasse einen Teil der Kosten für deinen Yoga-Kurs übernimmt und den Restbetrag durch steuerliche Förderung von
BGF-Maßnahmen, die Firma die Restkosten im Einzelfall übernehmen kann.

Du möchtest wieder in Balance kommen?

Körperlich und seelisch, dann ist Yoga das Richtige für dich.
Die gute Nachricht dabei ist, deine Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten für deinen Yoga-Kurs.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen und Ersatzkassen fördern die Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen. Das ist im Sozialgesetzbuch SGB geregelt. Daher zahlen Sie bestimmten Krankenkassen einen Zuschuss, wenn Sie an einem zertifizierten Kurs bei mir teilnehmen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten vollständig, bei manchen trägst du als Teilnehmer aber einen Eigenanteil der Kursgebühren.

Als Versicherter kannst du in der Regel an ein bis zwei Kursen pro Jahr teilnehmen. Einige Krankenkassen bezuschussen die Teilnahme von Minderjährigen mit höheren Beträgen als die von Erwachsenen.

WICHTIG! Die Zuschüsse durch die Krankenkasse werden nur für abgeschlossene Kurse nach Abschluss der Maßnahme erstattet.

Meine Präventionskurse „Yoga für Anfänger und Wiedereinsteiger“ sind als Gesundheitskurse zertifiziert und erfüllen die Zuschuss-Kriterien der meisten Krankenkassen. 

Das hat zudem den Vorteil, dass auch dein Arbeitgeber im Rahmen der steuerlichen Förderungen von BGV-Maßnahmen sich im Einzelfall an den Kosten beteiligen kann. Diese sind seit dem 01. Januar bis zu 600,00 € pro Jahr für den Arbeitnehmer steuer- und betragsfrei, welche ausgezahlt werden können.

Zentrale Prüfstelle Präsentation

Erstattung von Kursgebühren:

Seit dem 20.10.2019 sind meine Anfängerkurse zertifizierte Präventionskurse nach  § 20 SGB V und werden von den Krankenkassen bezuschusst. Zudem können diese Kosten als steuerliche Förderung von BVG-Maßnahmen durch den Arbeitgeber im Einzellfall erstattet werden.

Hier geht es zur Umsetzungshilfe des LStH 2025


Schön, dass Du etwas für Deine Gesundheit tun möchtest! 

Präventionskurse – auch als Gesundheitskurse bekannt – helfen, Krankheiten vorzubeugen und einen gesünderen Lebensstil zu finden.

Die meisten Krankenkassen und Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten für Prävention. Nutze auch du diesen Anteil und starten jetzt mit dem nächsten Kurs.

Gesundheits- und Präventionskurse mit 8 Einheiten von jeweils 90 Minuten

Hier ist eine Auflistung, die den Anteil der Krankenkasse, sowie deinen Eigenanteil für die Teilnahme an meinem zertifizierten „Hatha Yoga Anfänger- und Wiedereinsteigerkurs“ zeigt. Die Kurse haben 8 Einheiten von jeweils 90 Minuten und die aktuelle Kursgebühr beträgt 116 € (Stand Mai 2025).

Zu jeder dort aufgeführten Krankenkasse wirst du direkt auf meine zertifizierten Präventionskurse für deine Krankenkasse weitergeleitet. Sollte Ihre Krankenkasse nicht unten aufgeführt sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären Sie das mit der Serviceabteilung direkt ab.

Meine Kurs-ID bei der zentralen Prüfstelle Prävention lautet:  KU-ST-ZGCBYQ

Links zu deinem KK

Anteil KK

Eigenanteil

72 €

 44 €

75 €.

41 €

88 €

 28 €

72 € bis 88 €

44 € bis 28 €

72 €

44 €

72 €

 44 €

88 €

12 €

75€

41€

80 €

 €

88 €

28 €

72 €

44 €

72 €

44 €

Wie funktioniert das mit der Erstattung?

Ablauf der Rückerstattung

Die Rückerstattung erfolgt in sechs Schritten, welche ich hier recht beschreibe.

  1. 1
    Wähle deine Krankenkasse

    Suchen Sie in der Tabelle deine für dich zuständigen Krankenkasse. Ist diese dort aufgeführt, kannst du von der Krankenkasse bis zu 80 % Zuschuss für den Kurs erhalten.

    Ist diese dort nicht aufgeführt, fragst du am besten per Telefon oder E-Mail bei deiner Krankenkasse nach.
  2. 2
    Anmeldung zu einem Yogakurs

    Du meldest dich zu dem Kurs bei mir an und erhältst dazu eine Rechnung. Als nächster Schritt bezahlst du den vollen Rechnungsbetrag. 
  3. 3
    Aktive Teilnahme am Kurs (mind. 80 %)

    Du nimmst regelmäßig an den Kursterminen teil. 

    WICHTIG! Für die Erstattung des Zuschusses musst du bei den meisten Krankenkassen mindestens an 7 von 8 Terminen teilnehmen.

    Nach erfolgreichem Anschluss erhältst du ein Teilnahmezertifikat von mir, das bescheinigt, an wie viel Veranstaltungen du teilgenommen hast
  4. 4
    Einreichung der Unterlagen bei deiner Krankenkasse 

    Das Teilnahmezertifikat und die Rechnung über den Yogakurs reichst du bei deiner Krankenkasse schriftlich ein. Bitte erkundige dich vorher bei deiner Krankenkasse nach dem Formular, mit dem du die Rückerstattung anfordern kannst (jede Krankenkasse hat da ihre eigenen Prozesse)
  5. 5
    Rückerstattung der Kosten (anteilsmäßig je KK)

    Nach Prüfung der Unterlagen erstattet dir die Krankenkasse deinen Anteil (je nach KK) zu dem gebuchten Yogakurs auf dein Konto.
  6. 6
    Rückerstattung Restbetrag über steuerliche Förderung von
    BGF-Maßnahmen durch den Arbeitgeber

    Du besuchst in deiner Freizeit achtmal einen Yogakurs. Nach der Rückerstattung durch die KK legst du dem Arbeitgeber die von der Kursleitung unterschriebene Teilnahmebescheinigung, den erhaltenen Nachweis über die Zertifizierung des Kurses sowie einen Nachweis über den gezahlten Betrag von 116 Euro vor. Deine Krankenkasse übernimmt z.B. einen Betrag von 80 Euro.
    Der Arbeitgeber erstattet daraufhin den Differenzbetrag im Rahmen der steuerlichen Förderung von BGV-Maßnahmen nach den Umsetzungshilfen LStH 2025. Diese Erstattung des Arbeitgebers in Höhe von 36 Euro ist steuer- und beitragsfrei, sofern der Betrag von 600 € pro Jahr noch nicht ausgeschöpft sind.

    Weiter Informationen zur Umsetzungshilfe LStH hier

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